Google Fonts Abmahnungen

In letzter Zeit erreichen uns vermehrt Anfragen von Kunden, bei denen Beschwerden und Schadenersatzforderungen eingegangen sind. Verwiesen wird hier meist auf Verstöße gegen die geltende Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) aufgrund der datenschutzwidrigen Einbindung von Google Fonts auf der Webseite des Kunden. Doch was genau steckt hinter diesen Vorwürfen?

Disclaimer

Wir wollen mit diesem Artikel einen Überblick über den technischen Hintergrund der aktuellen Abmahnwelle rund um die Google Fonts bringen und Tipps für die dauerhafte Lösung des Problems geben. Dies ist ausdrücklich keine Rechtsberatung!

Ursprung der Google Fonts

Mit dem Projekt Google Fonts bietet der Suchmaschinenbetreiber seit mehreren Jahren ein kostenfreies Portal an, auf dem eine große Menge an Schriftarten recherchiert werden können. Aktuell stehen in diesem Katalog über 1400 Schriften zur Verfügung. Diese Schriften stehen unter der Open Font License (OFL) zur Verfügung. Da es sich dabei um eine Open Source Lizenz handelt, ist der Einsatz, die Verbreitung und sogar die Veränderung der Schriftarten problemlos möglich. Der Einsatz von Google Web Fonts ist also generell kein Problem!

Datenschutz-Problematik

Aber, wenn die Web Fonts über Google geladen werden, werden ebenfalls personenbezogene Daten des Webseitenbesuchers, ohne Einwilligung und Rechtsgrundlage, zu Google transferiert. Daher sollte man, bei der Nutzung der Fonts, diese herunterladen und lokal installieren. Dann ist auch das Datenschutzproblem keines mehr.

Derzeit prüfen wir bei unseren Kunden, ob eine Anpassung notwendig ist und informieren über mögliche weitere Schritte. Sollten Sie einen Webseitencheck hinsichtlich der Nutzung wüschen, freuen wir uns auf Ihre Nachricht.

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