Information zu Pflichtangaben in E-Mails

Aus aktuellem Anlass möchten wir Sie heute auf die neuesten gesetzlichen Veränderungen im elektronischen Geschäftsverkehr hinweisen.

Wir haben Ihnen in diesem Anschreiben eine Veröffentlichung der Computerwoche beigefügt. Die wichtigsten Stellen sind für Sie leicht farblich hinterlegt.

Selbstverständlich stehen wir Ihnen jederzeit bei Fragen rund um das Thema Internet unterstützend zur Seite.

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Autor: Patrick Schwalger

... ist Gründer und Geschäftsführer bei der VCAT Consulting GmbH. Er betreut unsere Kunden aus den Bereichen Mittelstand und Öffentliche Hand in den Teams TYPO3 und Symfony.

1 Kommentar zu “Information zu Pflichtangaben in E-Mails

    • […] Fehlende Pflichtangaben in Geschäftsbriefen und E-Mails sind nicht abmahnfähig! Nach einem Urteil des OLG (Oberlandesgericht) Brandenburg bedeuten fehlende Pflichtangaben in Geschäftsbriefen oder -Mails keinen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht. Seit Anfang des Jahres 2007 müssen auch E-Mails, d.h. elektronische Geschäftspost, mit Angaben aus dem Handelsregister versehen werden (siehe VCAT Newsletter vom 6. Februar 2007). […]

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